Wohnen und leben in Dänemark
Wenn Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung haben und in Dänemark ankommen, gibt es vieles zu erledigen, bevor Ihr Alltag funktioniert.
Zunächst brauchen Sie ein Dach über dem Kopf – zum einen natürlich aus praktischen Gründen – aber auch, weil Sie einen Wohnsitz brauchen, damit Ihnen Ihre Eintrittskarte in die dänische Wohlfahrtsgesellschaft ausgestellt werden kann: Ihre CPR-Nummer und damit eine Gesundheits- und Steuerkarte.
Eine Wohnung finden
Die Suche nach einer günstigen Mietwohnung kann sich in Dänemark schwierig gestalten und die Mieten schwanken je nach Landesteil recht deutlich.
Wenn Sie bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie eventuell eine gemeinnützige Wohnung der Stadt oder Gemeinde mieten. Doch die Städte bzw. Gemeinden sind grundsätzlich – auch als Arbeitgeber – nicht verpflichtet, Bürgern eine Wohnung anzubieten, die Arbeit haben und finanziell selbst für sich sorgen können.
Auch private Arbeitgeber bieten manchmal Wohnungen an und einige sorgen sogar schon für eine Wohnung, bevor Sie nach Dänemark kommen. Doch Sie sollten darauf achten, wie viel Sie für die Wohnung zahlen, die Ihnen der private Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Die CPR-Nummer
Um eine CPR-Nummer erteilt zu bekommen, brauchen Sie einen festen Wohnsitz und müssen sich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung persönlich melden. Bei der Anmeldung müssen Sie Ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, Ihren Pass, wenn zutreffend Ihre Heiratsurkunde und Geburtsurkunden Ihrer Kinder mitbringen. Für die Erteilung einer CPR-Nummer ist eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Meldenachweis (registreringsbevis) erforderlich.
Steuerzahlungen
Als Ausländer haben Sie möglicherweise Anspruch auf verschiedene Steuer-erleichterungen.
Grenzgänger und Steuern
Grenzgänger aus dem Ausland, z.B. Schweden und Deutschland, sind in Dänemark nur eingeschränkt steuerpflichtig. Als Pendler sind Sie in Ihrem Heimatland vollständig steuerpflichtig. Die Steuerbehörde kann jedoch Steuernachlässe auf den Teil des Einkommens, der in Dänemark besteuert wird, gewähren. Beträgt der Anteil Ihres steuerpflichtigen
Reise- und Pendler-Abzug
Die in Verbindung mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit anfallenden Reisekosten können entweder als steuerfreie Erstattung durch Ihren Arbeitgeber ausgezahlt werden oder die Kosten können von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Abzüge für Beiträge zur Sozialversicherung im Heimatland
Wenn Sie als Grenzgänger sowohl in Dänemark als auch in Ihrem Heimatland arbeiten, können Sie in Dänemark die Beiträge zur Sozialversicherung in Ihrem Heimatland steuerlich geltend machen.
Bank
Für die Auszahlung Ihres Lohns oder Gehalts müssen Sie ein Lohnkonto einrichten. Als Ausländer können Sie in einer dänischen Bank ein Konto einrichten.
Es ist von Vorteil, wenn Ihr Lohnkonto auch Ihr so genanntes NemKonto ist. Das NemKonto ist ein öffentliches Auszahlungssystem, über das Behörden Gelder auszahlen, wie z.B. Steuererstattungen oder Sozialleistungen.
Auto
Kommen Sie aus einem anderen skandinavischen Land, können Sie Ihre Fahrerlaubnis in Dänemark nutzen. EU-Bürger müssen ihre Fahrerlaubnis durch eine dänische ersetzen. Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU (ausgenommen Japan, Südkorea, die Schweiz und Russland), müssen Sie eine theoretische und praktische Kontrollprüfung ablegen, um in Dänemark Auto fahren zu dürfen.
Schule
Bringen Sie Ihre Kinder mit nach Dänemark, haben Sie unter bestimmten Voraus-setzungen Anspruch auf Kinderbetreuung und Schulbesuch.
• Wenn Sie sich länger als sechs Monate in Dänemark aufhalten, gilt für Kinder ab 7 Jahren die dänische Unterrichtspflicht und Sie haben in Ihrer Stadt oder Gemeinde Anspruch auf Schulbesuch.
• Darüber hinaus kann Ihren Kindern im erforderlichen Umfang Unterricht in Dänisch als Fremdsprache angeboten werden.
Kinderbetreuung
Als Ausländer mit Kindern haben Sie den gleichen Anspruch auf Kinderbetreuung und Nachmittagsbetreuung wie ansässige Dänen. Die Kinderbetreuung ist in Dänemark nicht kostenlos.
Soziale Grundsicherung und Sozialleistungen
Wenn Sie sich legal in Dänemark aufhalten, haben Sie grundsätzlich den gleichen Anspruch auf soziale Grundsicherung wie jeder andere. Doch als Ausländer haben Sie erst dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Barzahlung oder Starthilfe, wenn Sie sich in den letzten 8 Jahren insgesamt 7 Jahre im Land aufgehalten haben.
Gesundheitsdienste
Das Recht auf Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen, wie z.B. Ärzte, Fachärzte, Kinderzahnärzte, Gesundheitsberatung für Familien und Krankenhäuser, ist an die CPR-Nummer geknüpft. Mit dieser Nummer können Sie wie jeder andere Bürger des Landes die Gesundheitsleistungen uneingeschränkt in Anspruch nehmen.
Pendler können das dänische Gesundheitssystem auch dann nutzen, wenn sie nicht in Dänemark leben. Als Pendler erhalten Sie eine spezielle Gesundheitskarte, die einmal jährlich erneuert werden muss.
Zahlreiche Gesundheitsdienstleistungen sind nicht kostenlos. Sie müssen z.B. Behandlungen bei Physiotherapeuten, Chiropraktikern und Zahnärzten selbst zahlen.
Leistungen für Familien mit Kindern
Als Ausländer mit Kindern, Wohnsitz und Steuerpflicht in Dänemark haben Sie auch Anspruch auf Leistungen für Familien mit Kindern. Voraussetzung ist, dass auch die Kinder ihren Wohnsitz in Dänemark haben und ihnen eine CPR-Nummer ausgestellt wurde. Und Sie müssen als Lohnempfänger ein NemKonto haben.
Wohnen Ihre Kinder nicht in Dänemark, sondern in Ihrem Heimatland, entscheidet die Verwaltung im konkreten Fall über die Auszahlungen von Leistungen für Familien mit Kindern.
Mietzuschuss
Wenn Sie ganzjährig in einer Mietwohnung mit Küche wohnen, haben Sie den gleichen Anspruch auf Mietzuschüsse wie jeder andere.
Krankentagegeld
Wenn Sie sich legal in Dänemark aufhalten, haben Sie Anspruch auf Krankentagegeld nach den gleichen Grundsätzen wie jeder andere.
Elternzeit
Um während der Elternzeit freigestellt zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie als Ausländer einige Voraussetzungen erfüllen.
In den letzten 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit müssen Sie ununterbrochen einer Beschäftigung nachgegangen sein und in dieser Zeit mindestens 120 Stunden gearbeitet haben. Sie dürfen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder ähnliche Leistungen aus einem anderen Land haben.
Suchen Sie in Dänemark eine Arbeit in den Bereichen
- Betreuung und Pflege alter, kranker und behinderter Menschen
- Kinder und Jugendliche
- Verpflegung und Service
- Technik und Service




