Wer kann in Dänemark arbeiten und leben?
Die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sind abhängig von Ihrem Herkunftsland
• Skandinavische Staatsbürger, die ein uneingeschränktes Recht auf Aufenthalt und Arbeit in Dänemark haben.
• EU-Bürger, die sich 3 Monate, als Arbeitsuchende bis 6 Monate, uneingeschränkt im Land aufhalten können.
• Alle anderen Ausländer benötigen für den Aufenthalt und zur Aufnahme einer Arbeit eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Kommen Sie aus einem Land außerhalb Skandinaviens oder der EU, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten.
Die Familie kommt mit
Wenn Sie Arbeit in Dänemark haben und aus einem EU-Land oder einem skandinavischen Staat kommen, können Sie Ihre Familie mit nach Dänemark bringen, vorausgesetzt, Sie leben zusammen und können sich selbst versorgen. Auch der mitreisende Partner erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Dies gilt auch, wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen und eine Aufenthaltsgenehmigung laut Positivliste oder Einkommensregelung erhalten haben. Dieses Recht gilt nicht, wenn Sie über „Gewöhnlichen Zugang“ ins Land gekommen sind, es sei denn, Sie werden für 3 oder mehr Jahre eingestellt oder das Arbeitsverhältnis wird in diesem Umfang verlängert.
Suchen Sie in Dänemark eine Arbeit in den Bereichen
- Betreuung und Pflege alter, kranker und behinderter Menschen
- Kinder und Jugendliche
- Verpflegung und Service
- Technik und Service




