Lohn- und arbeitsbedingungen
Die Lohn- und Arbeitsbedingungen auf dem dänischen Arbeitsmarkt werden durch die Gesetzgebung und durch die Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertretern geregelt.
Der Tarifvertrag enthält die allgemeinen Bedingungen für Ihre Beschäftigung.
Die FOA schließt die meisten Verträge mit dem dänischen Landesverband der Städte und Gemeinden Kommunernes Landsforening (KL) und dem Regionalverband Regionsforeningen ab, doch besonders im Zusammenhang mit der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern werden auch Verträge mit privaten Arbeitgebern, wie z.B. Zeitarbeitsagenturen, geschlossen.
Der Tarifvertrag regelt:
• Löhne und Gehälter sowie vereinbarte Steigerungen
• Pensions- und Rentenansprüche
• Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zahlung von Zuschüssen
• Ausbildung und Kurse
Beitrittsvereinbarungen
Die meisten Arbeitgeber im Wirkungsbereich der FOA sind öffentliche Arbeitgeber. Doch es gibt, wie schon erwähnt, auch zahlreiche private Arbeitgeber. Beitrittsvereinbarungen mit privaten Arbeitgebern werden jeweils einzeln geschlossen. In den meisten Fällen schließt sich der Arbeitgeber dem Tarifvertrag an, der für seinen Bereich gilt. Das ist Inhalt der Beitrittsvereinbarung mit dem privaten Arbeitgeber.
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