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Arbeit in Dänemark

Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Dänemark eine Arbeit zu finden.

• Sie können selbst suchen. Die Arbeitgeber schalten Stellenanzeigen in regionalen Tageszeitungen oder auf Jobportalen wie z.B. http://www.workindenmark.dk.
• Sie können selbst annoncieren. Auf Jobportalen wie z.B. http://www.workindenmark.dk können Sie selbst ein Stellengesuch mit Angaben zur Ihrer Ausbildung und Ihren Berufserfahrungen (Lebenslauf, CV) eingeben.

• Initiativbewerbung. Sie können jederzeit eine Initiativbewerbung an einen Arbeitgeber senden, wenn Sie sich in einem Bereich eine Arbeit in Dänemark vorstellen können.
• Empfehlung. Vielleicht kennen Sie jemanden, der schon in Dänemark arbeitet und der den Kontakt zu seinem Arbeitgeber vermitteln kann.

Arbeitgeber

Im öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Arbeitsmöglichkeiten. Die wichtigsten Arbeitgeber, bei denen Sie eingestellt werden können, sind:
• Kommunale Arbeitgeber
• Private Arbeitgeber
• Zeitarbeitsfirmen – entweder in Dänemark oder in Ihrem Heimatland

Dänische Sprachkenntnisse

Auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt ist der Kontakt mit Bürgern entscheidend. Darum sind hier Sprachkenntnisse sehr wichtig. Eine Voraussetzung, um mit Menschen arbeiten zu können, ist die Teilnahme an einem Dänisch-Intensivsprachkurs bei Einstellung in Dänemark.

Fachliche Voraussetzungen

In Dänemark hat Bildung einen hohen Stellenwert und Ziel ist es, dass jeder, der z.B. in der Altenbetreuung und -pflege arbeitet, eine berufliche Grundausbildung hat.
Doch um auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt in Dänemark Arbeit zu bekommen, müssen Sie keine Fachausbildung haben.

Lassen Sie Ihre Voraussetzungen bewerten

Die staatliche Einrichtung CIRIUS bietet eine Bewertung Ihrer bisherigen Abschlüsse und Berufserfahrung an und klärt, welchem dänischen Berufsbild sie entsprechen.
In Dänemark wird für einige Stellen z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen eine Zulassung gefordert. Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, kann diese Zulassung übertragen werden, bei Ländern außerhalb der EU gilt dies nicht in gleicher Weise.

Der Arbeitsvertrag

In Dänemark ist gesetzlich geregelt, dass Sie bei Einstellung bzw. spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn Ihren Arbeitsvertrag erhalten – ungeachtet dessen, ob ein Tarifvertrag gilt oder nicht.

Suchen Sie in Dänemark eine Arbeit in den Bereichen

  • Betreuung und Pflege alter, kranker und behinderter Menschen
  • Kinder und Jugendliche
  • Verpflegung und Service
  • Technik und Service
Dann ist die FOA – Fag og Arbejde Ihre Gewerkschaft.